Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Umfang
    1.  Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Angebote, angenommenen Bestellungen, Kaufverträge und sonstigen Vereinbarungen (nachfolgend der Vertrag) in Bezug auf die Lieferung von Waren und damit verbundene Dienstleistungen von Jafri Toys BV mit ihren Sitz in Almelo, Niederlande (nachfolgend Jafri) an seine Gegenpartei (nachfolgend der Kunde) weitergegeben, es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Bestellungen, die Jafri über das Internet erhält.
    2. Allen Lieferungen und Leistungen sowie allen Verkäufen und Angeboten liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn Jafri nicht ausdrücklich darauf Bezug nimmt. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung für ein einzelnes Geschäft ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
    3. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von Jafri anerkannt wurden, sind für Jafri unverbindlich, auch wenn Jafri ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als solche unberührt.
  2. Aufträge
    1. Ein Angebot von Jafri ist freibleibend, es sei denn, es wurde dem Kunden ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt.
    2. Von Jafri in (Online-)Preislisten, Websites oder sonstigen Dokumenten veröffentlichte Informationen sind ebenfalls unverbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Abbildungen, Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Gewichte, Informationen, Spezifikationen und sonstige Beschreibungen der von Jafri bereitgestellten Waren wurden mit Sorgfalt erstellt, jedoch übernimmt Jafri keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder das Fehlen von Unregelmäßigkeiten und übernimmt hierfür keine Haftung. liability Rücksicht. .
  3. Vertragsabwicklung
    1. Der Vertragsschluss gilt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Jafri (nicht mit der automatischen Auftragsbestätigung) oder mit der Lieferung der bestellten Ware als abgeschlossen. Der Mindestbestellwert beträgt 500 € netto. 
    2. Mündliche Zusagen, Vereinbarungen oder sonstige Rechtshandlungen sind für Jafri nur dann bindend, wenn sie von vertretungsberechtigten Personen abgegeben oder ausgeführt werden.
    3. Keine Änderung oder angebliche Änderung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer Vereinbarung ist für Jafri bindend, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart.
    4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  4. Preise, Zahlungsbedingungen und Sicherheit
    1. Sofern nicht anders angegeben, basieren die Preise der Ware auf Lieferung FCA gemäß der neuesten Fassung der Incoterms. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten, Spesen, Abgaben, wie Steuern oder Einfuhrzölle, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Preiserhöhungen oder (kosten-) preisbestimmende Faktoren, die nach Angebotsabgabe eintreten, können an den Auftraggeber weitergegeben werden, auch wenn der Vertrag bereits abgeschlossen ist und die Erhöhungen auf vorhersehbaren Umständen beruhen.
    3. Der volle Verkaufspreis muss bei Jafri eingegangen sein, bevor die Ware von Jafri an den Kunden geliefert wird.
    4. Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder sonstige Abzüge oder Abzüge zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Jafri 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Abzüge oder Skonti bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen gelten zum Zeitpunkt des Eingangs auf dem Bankkonto von Jafri als geleistet.
    5. Kommt der Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht nach, ist Jafri berechtigt, die Vereinbarung(en) nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen oder die Lieferung auszusetzen, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde.
    6. Hat Jafri mit dem Kunden eine andere Zahlungsfrist als die vollständige Vorauszahlung schriftlich vereinbart, kann Jafri eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, beispielsweise durch eine Bankbürgschaft, verlangen. Die Weigerung des Kunden, die erforderliche Sicherheit zu stellen, berechtigt Jafri, die Vereinbarung(en) durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen, unbeschadet ihres Rechts auf Schadensersatz für (alle) Schäden, Kosten und Zinsen.
    7. Zahlt der Kunde einen fälligen Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist, befindet sich der Kunde kraft Gesetzes in Verzug und Jafri ist in diesem Fall berechtigt, ab Fälligkeit der unbezahlten Rechnung Zinsen in Höhe von 8 % jährlich zu berechnen , unbeschadet anderer Ihnen zur Verfügung stehender Rechtsbehelfe, über die Jafri verfügt, wie zum Beispiel Ersatz von Schäden und Kosten, die ihm entstanden sind.
    8. Der volle Preis für die Ware ist in jedem Fall sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde:
      1. wird für bankrott erklärt;
      2. sein Geschäft liquidieren oder sich in ähnlichen Umständen wiederfinden;
      3. beantragt ein Moratorium;
      4. die Vormundschaft beantragt wird oder er sonst die freie Verfügung über sein Vermögen verliert;
      5. wenn die Ware oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden; und
      6. im Falle des Todes oder der Auflösung des Kunden.
    9. Gewährleistungsansprüche begründen keinen Zahlungsaufschub.
  5. Lieferung, Lieferzeiten, Versandkosten, Gefahr- und Eigentumsübergang
    1. Die Lieferungen werden vom Lager von Jafri an die vom Kunden angegebene Lieferadresse gesendet. Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden (FCA-Lager Almelo). Transport und Versicherung gehen daher ab dem Zeitpunkt der Verladung der Ware auf das erste Transportmittel auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Lieferzeiten sind voraussichtliche Lieferzeiten und unverbindlich, es sei denn, Jafri hat ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestätigt. Überschreitungen vereinbarter Lieferzeiten, gleich aus welchem Grund, berechtigen den Auftraggeber – auch nach Inverzugsetzung – nicht zur Auflösung, Schadensersatz und/oder Aussetzung. Der Ablauf einer Lieferfrist stellt keinen Verzug dar. Die Lieferzeit beginnt in jedem Fall erst, wenn sich die Parteien über alle Einzelheiten und Daten geeinigt haben, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
    3. Die Versandkosten betragen 80 € pro 500 € bestellter Ware.
    4. Der Gefahren- und Eigentumsübergang der Ware erfolgt mit der Übergabe an den Frachtführer.
    5. Wenn die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vollständig bezahlt wurde, geht das Eigentum an der Ware erst auf den Kunden über, nachdem Jafri den vollen Verkaufspreis der Ware erhalten hat. Für den Fall, dass der Kunde einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht (rechtzeitig) nachkommt – zum Beispiel weil der Kunde für insolvent erklärt wurde oder seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sich in ähnlichen Umständen wie Zahlungseinstellung befindet – ist Jafri berechtigt, ohne vorherige Inverzugsetzung, die Ware abzuholen. Jafri und ihre Beauftragten haben das Recht auf Zutritt zu allen Geschäfts- und sonstigen Gebäuden des Auftraggebers oder Dritter, die die Ware für den Auftraggeber verwahren, wobei letzterer Jafri hierfür eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierfür jede zumutbare Mitwirkung zu leisten
    6. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt oder gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gehen alle daraus entstehenden Kosten (einschließlich Fracht-, Bearbeitungs- und Lagerkosten) zu Lasten des Auftraggebers. Darüber hinaus verwirkt der Kunde an Jafri eine sofort fällige und fällige Geldbuße, die nicht gemindert werden kann, in Höhe von 10 % des vereinbarten Verkaufspreises für die im Rahmen des Vertrages bestellten Waren, unbeschadet des Rechts von Jafri, den Vertrag aufzulösen und die volle Entschädigung zu zahlen an den Kunden, den durch einen solchen Mangel entstandenen Schaden zu verlangen.
  6. Macht der Mehrheit
    1. Für den Fall, dass Jafri oder seine Lieferanten durch einen Fall höherer Gewalt behindert werden, hat Jafri das Recht, den Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern, jedoch nicht kürzer als die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man den Fall von staatlichen Eingriffen, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Pandemie, Arbeitskampf, Aussperrung, Transportschwierigkeiten, Feuer, Energie- oder Rohstoffknappheit, Lieferverzug von gelieferten Teilen oder im Namen des Kunden, Streiks und andere schwerwiegende Störungen oder unvorhergesehene Probleme im Geschäft von Jafri oder seinen Lieferanten sowie jedes andere Ereignis, das außerhalb der Kontrolle von Jafri liegt. Jafri wird den Kunden im Falle höherer Gewalt unverzüglich informieren und sicherstellen, dass alle Unannehmlichkeiten für den Kunden auf ein Minimum beschränkt werden. Wenn die Situation, die die höhere Gewalt verursacht, länger als drei Monate andauert oder sobald sich herausstellt, dass sie länger als drei Monate andauern wird, hat Jafri das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, sofern er nicht erfüllt wurde, und für die erbrachten Teile die Vergütung zu verlangen, ohne dem Auftraggeber Schadenersatz zu leisten.
  7. Beschädigung der Sendung / Reklamationen
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Erhalt der Lieferung zu prüfen, ob der Inhalt richtig ist, die Nummer vollständig ist und die Verpackung unbeschädigt ist. Sichtbare Transportschäden sind sofort auf den Lieferpapieren des Spediteurs zu bestätigen. Reklamationen wegen Transportschäden sind vom Auftraggeber beim Spediteur (Paketdienst, Spediteur, Post) geltend zu machen.
  8. Garantie und Reklamationen
    1. Alle von Jafri gelieferten Waren werden ohne Mängelgewähr verkauft. Dies bedeutet, dass Jafri keinerlei Garantien in Bezug auf Fehlerfreiheit, Verarbeitung, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstige ausdrückliche oder stillschweigende Garantien übernimmt.
    2. Beanstandungen bezüglich der Menge der Ware oder Beschädigungen der Sendung sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
    3. Es dürfen keine Waren an Jafri zurückgegeben werden, es sei denn, Jafri hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    4. Im Falle einer falsch gelieferten Warenmenge stellt Jafri die fehlende Ware kostenlos zur Verfügung.
    5. Für den Fall, dass Jafri gesetzlich zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, ist Jafri nur nach eigenem Ermessen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder eine Minderung des Verkaufspreises zu verlangen. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig nachgekommen ist, ist Jafri zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.
  9. Haftungsbeschränkung
    1. Der Kunde stellt Jafri schad- und klaglos für alle Kosten und Schäden, die aus Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden entstehen, die durch die Ware oder als Folge der Vertragserfüllung oder deren Nichterfüllung entstehen.
    2. Die Haftung von Jafri im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag und die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren sind auf den Auftragswert des jeweiligen Vertrags oder den Betrag begrenzt, der von einer von Jafri zu diesem Zweck abgeschlossenen Versicherung abgedeckt und tatsächlich ausgezahlt wurde, unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig entsteht.
    3. Soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht durch die von Jafri abgeschlossene Versicherungspolice abgedeckt und entschädigt, haftet Jafri im Rahmen einer Vereinbarung nicht für direkte oder indirekte Schäden, wie z. B. Verlust oder Beschädigung von Gewinnen, Einnahmen, Nutzung, Produktion, Verträgen oder andere direkte, indirekte, Folgeschäden oder Schäden jeglicher Art.
    4. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vereinbarung beschränkt oder schließt die Haftung von Jafri für Betrug oder Vorsatz aus.
  10. Privatsphäre und Datenschutz
    1. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung wird Jafri die Datenschutz-Grundverordnung einhalten, die von Zeit zu Zeit innerhalb der EU gilt.
    2. Jafri verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, wenn dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich ist.
    3. Jafri ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die personenbezogenen Daten des Kunden vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung zu schützen.
    4. Jafri verlangt, dass der Kunde die Datenschutz-Grundverordnung und alle anderen relevanten Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz personenbezogener Daten einhält, die in der Gerichtsbarkeit des Kunden gelten, und fordert den Kunden außerdem auf, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten von Jafri zu ergreifen gegen unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung.
    5. Die Parteien werden uneingeschränkt zusammenarbeiten, damit die andere Partei ihren Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nachkommen kann.
  11. Erlöschen der Rechte
    1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, erlöschen alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Kunden aus welchem Grund auch immer gegenüber Jafri im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung der Ware in jedem Fall 3 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Ware geliefert wird.
  12. Streitigkeiten und anwendbares Recht
    1. Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden dem Bezirksgericht in Almelo vorgelegt.
    2. Für alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, gilt niederländisches Recht, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.